KfW-Förderung für ein Holzfertighaus

Auch ein Holzfertighaus kann als Kfw-40- oder Kfw-60-Energiesparhaus gebaut werden. Sie erhalten dann eine zusätzliche Förderung entweder in Form eines sehr zinsgünstigen Kredits oder in Form von finanziellen Zuschüssen. Unter diese Art von Holzfertighäusern fallen Gebäude, die jährlich einen Primärenergiebedarf von maximal 60 oder 40 kWh/m² haben. Das ist bei einem Holzfertighaus gut zu erreichen.

Das Holzfertighaus als Passivhaus

Auch ist es möglich ein Holzfertighaus als sogenanntes Passivhaus zu bauen. Hier müssen neben dem KfW-Standard noch weitere Punkte beachtet werden:

  • Die Wanddicke des Holzfertighauses sollte einen U-Wert 0,1 bis 0,15 W/m²K haben.

  • Die Fenster des Holzfertighauses sollten einen U-Wert haben, der kleiner als 0,8 W/m²K ist.

  • Der Energiewert für die Heizung sollte kleiner als 15 kWh/m²a sein.

  • Außerdem gibt es noch eine Reihe an Vorschriften bzgl. der Luftwechselrate und der Wärmegewinnung durch Solarenergie.

Weitere Informationen zum Kfw-40 oder Kfw-60 Haus oder auch zum Passivhaus finden Sie unter http://www.holzbauwelt.de/kfw40energiesparhaus.html oder http://www.kfw.de/.

Sehr interessant ist das Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) für neue Eigentümer eines Holzfertighauses. Man erhält sehr gute Konditionen bei der Baufinanzierung, sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu 10% der Darlehenssumme. Mehr Informationen dazu gibt es unter http://www.kfw.de/kfw/de/Inlandsfoerderung/Programmuebersicht/Energieeffizient_Bauen/index.jsp.

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